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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für die Vermietung von Dachboxen und Zubehör durch die
ems2 UG (haftungsbeschränkt)
Ubostraße 32, 81245 München
www.dachbox-mieten-muenchen.de – dachbox-mieten-muenchen@web.de
Geschäftsführer: Emil Skripek
Stand: Oktober 2026

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Inhaltsverzeichnis

  1. § 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Vertragssprache

  2. § 2 Zustandekommen des Mietvertrags

  3. § 3 Nutzung der Mietsache, Überlassung an Dritte

  4. § 4 Pflichten des Mieters und Umgang mit der Mietsache

  5. § 5 Änderungen, Reparaturen und fachgerechte Nutzung

  6. § 6 Abholung, Rückgabe, Reinigung und verspätete Rückgabe

  7. § 7 Mietpreise, Kaution, Rundum-Sorglos-Paket und Zahlungsmodalitäten

  8. § 8 Widerrufsrecht (gesetzliche Musterbelehrung)

  9. § 9 Stornierungen und Vertragsbeendigung

  10. § 10 Leistungsverzögerungen, Ausfall und höhere Gewalt

  11. § 11 Datenschutz

  12. § 12 Haftung des Mieters und Rundum-Sorglos-Paket

  13. § 13 Haftung des Vermieters

  14. § 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  15. § 15 Schlussbestimmungen

 

 

 

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Vertragssprache

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge zwischen der ems2 UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „Vermieter“) und dem jeweiligen Kunden (im Folgenden „Mieter“).

  2. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen.
    AGB des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  3. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

  4. Der Mieter bestätigt, volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig zu sein. Handelt er als Vertreter, versichert er das Bestehen einer wirksamen Vertretungsmacht.

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§ 2 Zustandekommen des Mietvertrags

  1. Angebote, Produktinformationen und Preisangaben des Vermieters – insbesondere im Internet – stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung dar.

  2. Mit einer Bestellung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab.

  3. Der Mietvertrag kommt erst zustande durch:

    • ausdrückliche Annahmeerklärung des Vermieters per E-Mail oder

    • die Übergabe der Mietsache an den Mieter.

  4. Der Vermieter ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen, etwa bei Nichtverfügbarkeit der Mietsache.

  5. Der Vermieter speichert den Vertragstext nicht dauerhaft. Der Mieter erhält die Vertragsunterlagen unmittelbar bei Vertragsschluss oder per E-Mail.

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§ 3 Nutzung der Mietsache, Überlassung an Dritte

  1. Die Mietsache darf ausschließlich durch den Mieter oder die im Mietvertrag angeführten Nutzungsberechtigten verwendet werden.

  2. Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

  3. Eine Überlassung oder Untervermietung der Mietsache an nicht im Mietvertrag angeführte Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform unzulässig. Verletzt der Mieter diese Pflicht schuldhaft, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften für hierdurch verursachte Schäden.

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§ 4 Pflichten des Mieters und Umgang mit der Mietsache

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und sämtliche Bedienungs-, Sicherheits- und Montagehinweise zu beachten.

  2. Der Mieter hat vor Gebrauch zu prüfen, ob die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand ist. Festgestellte Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

  3. Nach einem Unfall dürfen keine Schuldanerkenntnisse abgegeben werden.
    Kosten für Abschleppen, Polizeimaßnahmen oder Bußgelder trägt der Mieter, sofern er diese verursacht hat.

  4. Für Schäden durch Überschreitung der zulässigen Dachlast, unsachgemäße Ladungssicherung oder fehlerhafte Montage durch den Mieter haftet der Mieter vollumfänglich.

  5. Fahrten ins Ausland sind grundsätzlich erlaubt, sofern der Mieter die jeweiligen nationalen Sicherheits- und Ladungsvorschriften einhält.

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§ 5 Änderungen, Reparaturen und fachgerechte Nutzung

  1. Bauliche, technische oder sonstige Veränderungen an der Mietsache dürfen nicht vorgenommen werden.

  2. Reparaturen dürfen ausschließlich durch den Vermieter oder durch von ihm beauftragte Fachbetriebe erfolgen.

  3. Die Verwendung der Mietsache ist ausschließlich für den bestimmungsgemäßen Gebrauch vorgesehen.

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§ 6 Abholung, Rückgabe, Reinigung und verspätete Rückgabe

  1. Abhol- und Rückgabetermine sind verbindlich einzuhalten.

  2. Die Mietsache ist gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
    Eine Reinigung gilt als erforderlich, wenn sich Schmutz, Salz, Insektenreste, Staub oder sonstige Verschmutzungen auf der Dachbox oder dem Zubehör befinden.

  3. Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Reinigungspauschale zu erheben, wenn der Mieter die Reinigung unterlässt.

  4. Bei Rückgabe wird ein Rückgabeprotokoll erstellt.

  5. Verspätete Rückgabe:
    Für jeden angefangenen Tag der verspäteten Rückgabe schuldet der Mieter eine Nutzungsentschädigung von EUR 25,00, sofern er nicht nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

  6. Eine stillschweigende Verlängerung nach § 545 BGB ist ausgeschlossen.

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§ 7 Mietpreise, Kaution, Rundum-Sorglos-Paket und Zahlungsmodalitäten

  1. Es gelten die bei Vertragsschluss ausgewiesenen Preise des Vermieters. Sämtliche gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Der Mietpreis ist spätestens bei Übergabe der Mietsache fällig, soweit bei Vertragsschluss nichts Abweichendes vereinbart wurde.

  3. Sofern kein Rundum-Sorglos-Paket nach den folgenden Absätzen vereinbart wurde, erhebt der Vermieter eine Kaution in Höhe von 250,00 €. Die Kaution wird nach vollständiger Rückgabe und Prüfung der Mietsache zurückgezahlt, soweit keine fälligen Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter bestehen.

  4. Der Mieter kann vor Übergabe der Mietsache gegen zusätzliches Entgelt das „Rundum-Sorglos-Paket“ vereinbaren. Das Entgelt beträgt 9,95 € einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer je angefangene Mietwoche, sofern bei Vertragsschluss kein abweichender Preis ausgewiesen wird.

  5. Eine angefangene Mietwoche umfasst jeweils einen Zeitraum von bis zu sieben aufeinanderfolgenden Kalendertagen ab Mietbeginn. Mit Beginn jedes weiteren Siebentageszeitraums fällt das Entgelt für eine weitere angefangene Mietwoche an.

  6. Das Rundum-Sorglos-Paket muss ausdrücklich vereinbart werden. Eine nachträgliche Vereinbarung nach Übergabe der Mietsache ist ausgeschlossen.

  7. Bei wirksam vereinbartem Rundum-Sorglos-Paket entfällt die Verpflichtung zur Stellung der Kaution nach Absatz 3.

  8. Das Rundum-Sorglos-Paket umfasst darüber hinaus eine vertragliche Reduzierung der Haftung des Mieters gegenüber dem Vermieter nach Maßgabe von § 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  9. Das Rundum-Sorglos-Paket ist keine Versicherung und vermittelt keinen Versicherungsschutz. Es wird weder ein Versicherungsvertrag abgeschlossen noch eine Versicherung vermittelt. Inhalt des Rundum-Sorglos-Pakets ist ausschließlich die in § 12 geregelte vertragliche Beschränkung eigener Ersatzansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter.

  10. Zulässige Zahlungsarten sind die jeweils beim Vertragsschluss angebotenen Zahlungsarten, insbesondere Barzahlung, Kartenzahlung, Banküberweisung oder PayPal.

  11. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
     

§ 8 Widerrufsrecht (gesetzliche Musterbelehrung)

Widerrufsbelehrung gemäß Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB
 

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
ems2 UG (haftungsbeschränkt)
Ubostraße 32, 81245 München
E-Mail: dachbox-mieten-muenchen@web.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs vor Ablauf der Frist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihres Widerrufs. Die Rückzahlung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und Sie zuvor ausdrücklich zugestimmt haben.

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Muster-Widerrufsformular

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(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An Ems2 UG (haftungsbeschränkt), Ubostr.32, 81245 München, Deutschland, dachbox-mieten-muenchen@web.de

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

 

Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir mit der Ausführung der Leistung begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch diese Zustimmung Ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).

Hinweis
Bei Mietverträgen über die zeitlich gebundene Überlassung von Gegenständen zu einem bestimmten Termin besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.

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§ 9 Stornierungen und Vertragsbeendigung

  1. Bis 14 Tage vor Mietbeginn kann der Mieter kostenfrei stornieren.

  2. Bei späteren Stornierungen entstehen folgende Pauschalen:

  • 14–7 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises

  • weniger als 7 Tage vor Mietbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises

  1. Der Mieter darf nachweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

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§ 10 Leistungsverzögerungen, Ausfall und höhere Gewalt

  1. Hindernisse, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, verlängern die Leistungszeit angemessen.

  2. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen) befreien die betroffene Partei von ihren Pflichten.

  3. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Wochen, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.

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§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO und des BDSG.
Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter www.dachbox-mieten-muenchen.de abrufbar.

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§ 12 Haftung des Mieters und Rundum-Sorglos-Paket

  1. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Beschädigungen, Verlust oder Untergang der Mietsache und des mitvermieteten Zubehörs, soweit er diese zu vertreten hat.

  2. Normale Verschleiß- und Gebrauchsspuren, die bei vertragsgemäßer Nutzung entstehen, stellen keinen ersatzpflichtigen Schaden dar.

  3. Hat der Mieter das Rundum-Sorglos-Paket gemäß § 7 wirksam vereinbart, wird seine Haftung gegenüber dem Vermieter für leicht fahrlässig verursachte Beschädigungen der gemieteten Dachbox und des mitvermieteten Zubehörs auf 0,00 € reduziert.

  4. Die Haftungsreduzierung umfasst insbesondere leicht fahrlässig verursachte Kratzer, Dellen, Bruchschäden und sonstige Beschädigungen der Mietsache und des mitvermieteten Zubehörs.

  5. Die Haftungsreduzierung gilt auch bei Diebstahl oder sonstigem Verlust der Mietsache und des mitvermieteten Zubehörs, soweit dem Vermieter hieraus ohne die vereinbarte Haftungsreduzierung ein Ersatzanspruch gegen den Mieter zustünde.

  6. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Schadens, Diebstahls oder Verlustes ist der Vermieter berechtigt, die Haftungsreduzierung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

  7. Bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Schadens oder Verlustes besteht keine Haftungsreduzierung.

  8. Das Rundum-Sorglos-Paket entbindet den Mieter nicht von seinen vertraglichen Sorgfalts-, Nutzungs-, Sicherungs- und Mitwirkungspflichten. Der Mieter hat insbesondere die Bedienungs-, Montage- und Sicherheitshinweise sowie die zulässige Dachlast und Zuladung zu beachten und die Mietsache in zumutbarer Weise gegen Diebstahl und unbefugten Zugriff zu sichern.

  9. Beschädigungen, Diebstahl oder Verlust der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen. Bei Diebstahl ist der Mieter verpflichtet, den Diebstahl unverzüglich bei einer Polizeibehörde anzuzeigen und dem Vermieter auf Verlangen einen geeigneten Nachweis über die Anzeige zur Verfügung zu stellen.

  10. Eine Verletzung der Pflichten nach den Absätzen 8 oder 9 führt nicht automatisch zum vollständigen Wegfall der Haftungsreduzierung. Hat der Mieter eine solche Pflicht vorsätzlich verletzt, kann die Haftungsreduzierung entfallen, soweit die Pflichtverletzung für die Entstehung oder den Umfang des Schadens oder für die Feststellung der Voraussetzungen der Haftungsreduzierung ursächlich war. Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung kann die Haftungsreduzierung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Die Haftungsreduzierung bleibt bestehen, soweit der Mieter nachweist, dass die Pflichtverletzung für die Entstehung oder den Umfang des Schadens nicht ursächlich war.

  11. Das Rundum-Sorglos-Paket betrifft ausschließlich mögliche Ersatzansprüche des Vermieters wegen Beschädigung, Diebstahl, Verlust oder Untergang der gemieteten Dachbox und des mitvermieteten Zubehörs.

  12. Nicht vom Rundum-Sorglos-Paket umfasst sind insbesondere Schäden am Fahrzeug des Mieters oder Dritter, an Gepäck oder sonstigen Sachen des Mieters oder Dritter sowie Personen-, Vermögens- und Folgeschäden. Das Rundum-Sorglos-Paket begründet insbesondere keinen Versicherungsschutz für in der Dachbox transportierte Gegenstände.

  13. Gesetzliche Ansprüche des Vermieters wegen vorsätzlichen Handelns sowie Ansprüche, auf deren Beschränkung nach zwingendem Recht nicht verzichtet werden kann, bleiben unberührt.

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§ 13 Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet für Schäden aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

  4. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

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§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

  3. Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

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§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam ist, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

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